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Ein Verfahren um die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos endete jetzt mit einem außergerichtlichen Vergleich zwischen der Schauspielerin Heike Makatsch und der Verlagsgruppe Bauer Hamburg. Die Bauer-Titel „Das Neue“ und „Neue Post“ hatten im März 2007 Fotos von der Schauspielerin und ihrer wenige Wochen alten Tochter beim Spaziergang veröffentlicht. Heike Makatsch verlangte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 35.000 Euro.
Das Landgericht München I lehnte die Forderung in einem Urteil vom 7. Mai 2008 ab (AZ: 9 O 22942/07, 9 O 23075/07). Durch die Fotos würden – so das Urteil der Richter – weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind berührt, noch würden die beiden in einen negativen Kontext gerückt. Würde man anders entscheiden, so würde letztlich jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung mit einer Geldentschädigung sanktioniert, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Dies wäre vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Nachdem die Schauspielerin gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, haben sich die beiden Parteien nun - nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung - außergerichtlich auf eine Entschädigung geeinigt. Über die Höhe der Summe wollte der Bauer Verlag keine Auskunft geben.
(al) 26.09.2008
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