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Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen. Nach dem Vorbild anderer „Ombudsmann"-Einrichtungen, wie etwa bei Banken und Versicherungen, soll die neue Schlichtungsstelle Rechtssuchenden die Möglichkeit geben, bei Streitigkeiten mit ihrem Anwalt eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen, heisst es aus dem Justizministerium. Neu ist, dass der Schlichter nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen soll.
Die Schlichtungsstelle soll aber bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelt werden und sich auf zivilrechtliche Streitigkeiten wie etwa die Höhe der Anwaltsvergütung oder Haftungsansprüche des Mandanten gegenüber dem Anwalt erstrecken. „Wir begrüßen den Regierungsentwurf ausdrücklich", erklärte dazu Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin. „Die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK ergänzt das bereits bestehende Angebot der Rechtsanwaltskammern, bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant zu vermitteln. Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Wenn es dann ausgerechnet mit dem eigenen Anwalt zum Streit kommt, kann eine neutrale und unabhängige Schlichtung beiden Seiten helfen. Die unabhängige Schlichtungsstelle soll im Interesse des Verbraucherschutzes Missverständnisse aufklären, helfen und unbürokratische Lösungen anbieten können, wenn auf anwaltlicher Seite auch einmal ein Fehler passiert ist", so Filges.
(al) 30.09.2008
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