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Die ProSieben Television GmbH darf ihren Event-Zweiteiler nun doch unter dem Titel „Der Seewolf“ ausstrahlen. Das Landgericht München I hat am Montag eine einstweilige Verfügung der Tele München Gruppe, die den Jack London-Roman ebenfalls für das ZDF neu verfilmt hat, zurückgewiesen.
Anfang September hatte sich die Tele München im Streit um die Titelrechte durchsetzen können. Das LG München erklärte in seinem Urteil vom 09.09.2008 (AZ: 9 HKO 2337/08), dass die von ProSieben beauftrage Produktion der Hofmann & Voges Entertainment GmbH nicht den Titel „Der Seewolf“ tragen dürfe. Die Originalverfilmung aus dem Jahr 1971, ausgestrahlt im ZDF und produziert von der Tele München, hätte die vorrangigen Titel- und Markenrechte. Doch ProSieben fühlte sich von diesem Urteil nicht gebunden und sah darin keine Folgen für die geplante Ausstrahlung des Films im Herbst dieses Jahres.
Ob nun tatsächlich zwei Seewölfe an Bord des Robbenfängers Ghost ihr Unwesen treiben werden, ist damit allerdings noch nicht geklärt. Die Tele München Gruppe teilte mit, sie würde weiterhin für den Schutz ihres Titels sorgen. Die endgültige Klärung werde im Wege des Hauptsachverfahrens gegen ProSieben herbeigeführt, das nach der nur vorläufigen Entscheidung des Landgerichts am Montag, nun unmittelbar stattfände.
(siehe auch: Titelstreit um den „Seewolf“ – 15.09.2008)
(al) 30.09.2008
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