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Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Frankfurt hat in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme seine Position zur Preisbindung von E-Books verdeutlicht. Auch Bücher, die in elektronischer Form aus dem Netz herunter geladen werden und dem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen, seien preisgebunden, heißt es in der Erklärung. Der Vorstand des Börsenvereins habe die „Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books“ erarbeitet, um seinen Mitgliedern Orientierung beim Umgang mit immer stärker nachgefragtem elektronischen Content zu geben. Unbestritten sei dabei, dass E-Books preisgebunden sind, definiert werden müsste allerdings, was in diesem Kontext unter einem E-Book genau zu verstehen ist.
Für die Preisbindung von E-Books spräche zudem, dass sich der Gesetzgeber bei der Formulierung von § 2 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) erkennbar von der Entscheidung „NJW CD-ROM“ des Bundesgerichtshofs habe leiten lassen, der schon unter dem bis 2002 gültigen Sammelrevers die Preisbindung bestimmter elektronischer Verlagserzeugnisse bejaht hat. Außerdem sei unstrittig, dass elektronische Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften preisgebunden werden könnten. Ziel sei es die Vielfalt der Produzenten und Anbieter von Büchern zu erhalten. Ohne Preisbindung könnten im Markt für E-Books oligopolistische oder gar monopolistische Strukturen entstehen, die sich auf die Vielfältigkeit und Verfügbarkeit des Angebots gedruckter Bücher auswirken würde.
Christian Russ, Rechtsanwalt in der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Binder Wiesbaden und Preisbindungstreuhänder, erklärte in einem Interview gegenüber dem Onlinedienst heise.de, der Börsenverein wolle seine Auffassung auch gerichtlich durchsetzen. Bis Ende des Jahres wolle man dem Einzelhandel eine Gnadenfrist geben, ab Januar werde man gegen Verstöße gerichtlich vorgehen, so Russ.
(al) 30.09.2008
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