Samstag, 15. August 2026

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Ulrich Wickert unterliegt vor dem VG Hannover

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag der Ulrich Wickert Produktion (UWP) Hamburg gegen eine Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) abgelehnt. In diesem Streit ging es um die Vergabe einer Fensterprogrammlizenz beim Sender RTL, die von der NLM an die von Alexander Kluge vertretene Produktionsfirma dctp vergeben wurde.

Laut Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfaltssicherung auch unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Über die Vergabe dieser Fensterprogrammlizenzen entscheidet die Landesmedienanstalt in Zusammenarbeit mit dem Sender und der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich). Neben der UWP hatte sich auch der TV-Programmveranstalter dctp um die Sendezeitschiene beworben und die Lizenz erhalten. dctp war bereits für die vergangenen fünf Jahre ausgewählt worden und hatte auf dem Sendeplatz Formate wie Spiegel TV und stern tv gezeigt.

Wickert erhob daraufhin, vertreten von Prof. Dr. Mathias Schwarz, Gründungspartner der Münchner Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westphal, Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Zeitgleich beantragte die UWP in einem gesonderten Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage, damit dctp nicht weiter senden kann und verlangte eine vorläufige Erteilung der Lizenz, hilfsweise auch im wöchentlichen Wechsel mit dctp. Die Anträge wurden abgelehnt. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat. Die Landesmedienanstalt sei nicht verpflichtet gewesen, die UWP vor der Auswahl- und Zulassungsentscheidung gesondert anzuhören oder ihr Gelegenheit zu geben, ihre im Vergleich zu dctp allgemeiner gehaltene Bewerbung nachzubessern. Im Gegensatz zur Rüge von UWP sei die dctp auch von RTL unabhängig. Dies habe auch die KEK erneut festgestellt. Die von dctp veranstalteten Informationssendungen steigerten auch die Vielfalt bei RTL. Die Frage, ob der Wechsel von dctp zu UWP einen weiteren Vielfaltsgewinn mit sich brächte, sei von der NLM abgewogen und im Einvernehmen mit RTL und im Benehmen mit der KEK zulässigerweise verneint worden, weil die Bewerbungen von UWP und dctp nicht vergleichbar waren. Wickert bleibt nun noch die Möglichkeit vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.

(siehe auch: Ulrich Wickert engagiert Schwarz Kelwig Wicke Westphal  - 29.08.2008)


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(al) 01.10.2008



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