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Das Oberlandesgericht München hat sich im Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Fotos der Schauspielerin Alexandra Kamp am Grab ihres Vaters klar zugunsten der Schauspielerin geäußert und den Parteien einen Vergleich vorgeschlagen. Das Foto illustrierte Artikel in den Burda-Titeln Neue Woche, Freizeit Revue und Freizeit Spass. Kamp verlangte daraufhin Schmerzengeld, da sie der Veröffentlichung des Fotos nicht zugestimmt hatte.
Das OLG München kam nun nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in der mündlichen Verhandlung zu dem Schluss, dass keine Aussage der befragten Zeugen daraufhin deuten würde, Alexandra Kamp hätte in irgendeiner Form ihre Zustimmung zu den Fotos erteilt. Der Senat des OLG gehe daher von der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung aus. Das Gericht schlug vor, den Prozess gütlich beizulegen. Die Parteien stimmten einem Vergleich zu. Der Burda-Verlag verpflichtet sich darin, das Foto vom Grab des Vaters nicht mehr zu veröffentlichen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.
(al) 06.10.2008
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