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Das Bundesjustizministerium (BMJ) Berlin möchte Gewerbetreibenden bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennung im Internet helfen und hat zu diesem Zweck ein neues Serviceangebot veröffentlicht. Unter dem Motto mehr Rechtssicherheit im Internet soll ein Leitfaden helfen, den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) nachzukommen.
Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtsstand aus und rät dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Besser zu umfangreiche als zu knappe Angaben machen, lautet die Empfehlung des BMJ. Auf juristische Erläuterungen wird im Leitfaden so weit wie möglich verzichtet. Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen.
"Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt", erläutert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das neue Serviceangebot.
(al) 07.10.2008
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