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Die Hamburger Win Race Pferderennen Vermarktungs GmbH konnte zwei einstweilige Verfügungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht für sich entscheiden. Die Buchmacher forderten auf dem Rechtsweg eine dauerhafte Belieferung mit den TV-Lifebildern des Pferdesport-Vermarkters Win Race, allerdings ohne die Konditionen der Rennvereine als Inhaber der TV-Rechte anerkennen zu müssen. Die Hamburger Richter wiesen die Forderung nun ab.
Dr. Heidi Wrage-Molkenthin, Kanzlei CMS Hasche Sigle Hamburg, stand dem Pferdesport-Vermarkter bei dieser Entscheidung zur Seite. Win Race ist nun nicht mehr verpflichtet einzelnen Buchmachern sowie einem ihrer Verbände Livebilder von Pferderennen für ihr Wettgeschäft zur Verfügung zu stellen.
Tim Linden, Win Race-Justiziar, macht allerdings deutlich, dass das Unternehmen auf die Buchmacher zugehen möchte: „Es ist uns sehr wichtig, die Buchmacher als Vertriebspartner für unsere Wettprodukte im Trabrennsport zu behalten. Um diese Sportart aber langfristig auf eine gesunde wirtschaftliche Basis zu stellen, ist es notwendig, dass Buchmacher Pferdewetten ihrer Kunden in die Wettpools der Rennvereine, den so genannten Totalisator, vermitteln.“ Der Trabrennsport in Deutschland finanziere sich ausschließlich über die Einnahmen aus dem eigenen Wettgeschäft am Totalisator. Wenn die Buchmacher nach dem OLG-Urteil das ihnen unterbreitete Angebot von Win Race zur Kooperation annähmen, würden sie, so Linden, auch umgehend wieder Bewegtbilder von den Trabrennbahnen auf ihre Bildschirme erhalten. Das Unternehmen berät deutsche Rennvereine und vermarktet die Rechte der Trabrennvereine in Berlin-Mariendorf, Dinslaken, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, München-Daglfing und Straubing. Win Race tritt zudem als Partner der schwedischen ATG und anderer europäischer Organisationen des Pferderennsports auf.
(al) 08.10.2008
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