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IVW-Streit: Bauer geht gegen Condé Nast vor

Die Bauer Verlagsgruppe Hamburg hat dem Brachenmagazin Horizont zufolge eine einstweilige Verfügung gegen die Münchner Condé Nast Verlag GmbH erwirkt. Condé Nast soll verbilligte Bundle-Verkäufe der Zeitschrift „Vanity Fair“ in der IVW-Auflagenmeldung nicht mehr als Einzelverkauf verzeichnen dürfen. Hintergrund ist eine Marketingaktion des Münchner Verlagshauses bei der „Vanity Fair“ zusammen mit anderen Titeln im Doppelpack für 20 Cent verkauft wurde. Das juristische Vorgehen der Bauer Verlagsgruppe soll verhindern, dass preisreduzierte Exemplare als regulärer Einzelverkauf gemeldet werden und so die Auflagendarstellung verzerren.

Die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Berlin) hat bereits am 1. Oktober einen Regelungsentwurf zur Handhabung von Zeitschriften-Bundles erarbeitet. Die Regelung soll die Grundlage dafür schaffen, die verkauften Zeitschriftenexemplare aus Bundle-Aktionen sachgerecht und richtliniengemäß den Auflagen der einzelnen Titel zuzuordnen, teilten die Auflagenhüter mit. Als wesentliches Kriterium enthält der Entwurf den gebundenen Copy-Preis der Normalausgaben der im Bundle vertretenen Titel und folgt damit der zentralen Bedingung der IVW-Richtlinien für Einzelverkauf. Aus der Preisgestaltung des Bundles und der darin angebotenen Ausgaben im Vergleich zu den entsprechenden Copy-Preisen soll sich die Auflagenzuordnung, insbesondere die Zuordnung zu der Sparte Einzelverkauf, ableiten. Zusammen mit den Organisationen der Verlage und Werbungetreibenden soll Ende November eine abschließende Regelung verabschiedet werden, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.


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(al) 09.10.2008



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