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Neue Regeln für TV-Gewinnspiele

Der im September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag beauftragt die Landesmedienanstalten eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) legt jetzt einen Entwurf für die neuen Gewinnspielregeln vor, die Verbraucher vor unseriösen Angeboten schützen soll. Verstöße können in Zukunft auch geahndet werden. TV- und Radioveranstaltern, die sich nicht an die neue Satzung halten, drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro.

„Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. Gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie vor möglich sein“, betont Thomas Langheinrich, Vorsitzender der ZAK.

Besonders Kinder und Jugendliche sollen vor Abzock-Spielen geschützt werden. Der Entwurf sieht vor, dass Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Gewinnspiele, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten sollen verboten werden, es sei denn sie sind unentgeltlich. Weitere Punkte des Entwurfs befassen sich mit der Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen, einer verschärften Informationspflicht der Teilnehmer zu den Gewinnchancen sowie Auskunfts- und Vorlagepflichten der Veranstalter gegenüber den zuständigen Behörden.


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(al) 09.10.2008



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