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Der Werbeslogan des neuen REWE-Frauenmagazins Laviva „Die beste Freundin ist nichts gegen Laviva“ findet wenig Gefallen beim Münchner freundin Verlag, der zur Burda-Verlagsgruppe gehört. Laut einer Meldung des Branchenmagazins Kontakter hat die „freundin“ in der vergangenen Woche beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Laviva erwirkt. Dem Kundenmagazin, das in der Kölner REWE Verlag GmbH erscheint, ist es untersagt den Werbeslogan weiter zu verbreiten. Außerdem darf Laviva nicht mehr mit redaktionellen Seiten erscheinen, die dem Burda-Titel „freundin“ nachempfunden sind.
Die erste Ausgabe der REWE-Kundenzeitschrift Laviva ist am 1. Oktober mit einer Auflage von 700.000 Exemplaren erschienen und wird an den Kassen der 5.500 zur REWE-Group gehörenden Märkten zum Preis von 80 Cent angeboten. Nach Zustellung der Unterlassungserklärung ist es nun an der REWE-Group sich der einstweiligen Verfügung zu beugen oder gerichtlich dagegen vorzugehen.
(al) 13.10.2008
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