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BGH entscheidet über Bilder von Prinz Ernst August

Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover konnten erneut einen Bilder-Streit für sich entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der beklagten Verlage zurückgewiesen. Dabei ging es um die Veröffentlichung von Fotos, die bei der Berichterstattung über die Krankheit des Prinzen Ernst August verwendet wurden. Es handelte sich dabei überwiegend um ältere Aufnahmen.

Der BGH sprach sich eindeutig für den Schutz der Privatsphäre der Kläger aus. Dazu gehöre im Allgemeinen auch der Gesundheitszustand. Die Kläger hätten ein berechtigtes Interesse am Schutz privater Vorgänge, die einfach nicht in die Öffentlichkeit gehören.


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(al) 15.10.2008



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