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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Das Hauptaugenmerk des Patenrechtsmodernisierungsgesetzes liegt auf Verbesserungen beim so genannten Nichtigkeitsverfahren. Hierbei wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde. Zudem wird das Verfahren bei Arbeitsnehmer-Erfindungen vereinfacht werden, mit dem Ziel die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zugewähren. Immerhin werden ca. 80% aller patentierten Erfindungen von Arbeitnehmern gemacht.
"Mit dieser Novelle stärken wir den Patentstandort Deutschland nachhaltig. Die Gerichtsverfahren können künftig schneller ablaufen, die Anmeldung von Patenten wird vereinfacht. Allein bei den Berufungsverfahren in Patentsachen rechnen wir mit einer Halbierung der Verfahrensdauer. Die Reform kommt der gesamten Wirtschaft zu Gute, die auf Erfindungen als Rohstoff der Wissensgesellschaft angewiesen ist. Ein wirksamer und effizienter Rechtsschutz für Erfindungen hilft, das Innovationspotential unserer Wirtschaft voll auszuschöpfen und Arbeitsplätze zu schaffen", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Gesetzesinitiative.
(al) 16.10.2008
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