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Die Darstellung einiger Motive der Comicfigur "PsykoMan" innerhalb der Google-Bildersuche sind nach Ansicht des Landgerichts Hamburg eine Urheberrechtsverletzung. Entgegen unserer Meldung der vergangenen Woche, klagte der Künstler Thomas Horn aber nicht selbst gegen Google Inc., sondern ein Lizenznehmer, der Poster, Ansichtskarten und Textilien mit dem "PsykoMan"-Motiv bedruckt hatte. Laut einer Meldung des Onlinedienstes heise.de begründete der Lizenznehmer seine Klage u.a. damit, dass die über Google angebotenen, stark verkleinerten Motive für Handys oder Schlüsselanhänger genutzt werden könnten. Google habe nach eigenen Angaben gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt. Solange keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, ist Google nicht verpflichtet, die Vorgaben des LG Hamburg einzuhalten.
(al) 20.10.2008
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