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Condé Nast antwortet auf Bauer EV

Der Streit um die Ausweisung von Bundle-Verkäufen bei der IVW zwischen der Bauer Verlagsgruppe und dem Condé Nast Verlag geht weiter. Der Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag Hamburg hatte vergangenen Woche eine einstweilige Verfügung (EV) wegen Ausweisung von Bundle-Verkäufen der Zeitschrift „Vanity Fair“ gegen den Münchner Verlag erwirkt.

Condé Nast antwortet nun ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht München I. Weder gebiete die von Bauer erwirkte EV eine Ausweisung der über den Zeitschriftenhandel preisgebunden erfolgten Bundle-Verkäufe der „Vanity Fair“ im Sonstigen Verkauf (der IVW-Meldung) noch habe Condé Nast bei der Meldung der Bundle-Verkäufe gegen die IVW-Richtlinien verstoßen, heißt es aus München. Mit der EV vom 14.10.2008 werde Bauer zudem verboten, zukünftig in Pressemitteilungen diese falschen Behauptungen zu wiederholen. Wie sich die Ausweisung von Bundle-Verkäufen zukünftig gestalten wird, will die IWV (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Berlin) zusammen mit den Organisationen der Verlage und der Werbungtreibenden Ende November klären. Ein entsprechender Regelungsentwurf existiert bereits.

(siehe auch IVW-Streit: Bauer geht gegen Condé Nast vor – 09.10.2008)


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(al) 17.10.2008



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