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EuGH zur Bildschirmabfrage einer geschützten Datenbank

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Auslegung der EU-Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Datenbanken beschäftigt und ein Urteil zur unberechtigten Übernahme von Datenbankinhalten veröffentlicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Luxemburger Richtern die Klage des Freiburger Professors Knoop zur Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen eines Projekts der Universität Freiburg hatte der Professor eine Liste von Gedichttiteln unter dem Motto „Die 1.100 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900" erarbeitet und im Internet veröffentlicht. Die beklagte Berliner Directmedia Publishing GmbH dagegen veröffentlichte eine Gedichtsammlung mit dem Titel „1000 Gedichte, die jeder haben muss" auf CD-ROM. Von diesen 1000 Gedichten waren 856 auch auf der Freiburger Liste benannt. Im Verfahren vor dem BGH räumte Directmedia ein, sich an der Liste orientiert zu haben. Die Texte selbst habe man aber eigenem digitalen Material entnommen.

Die Frage, ob die unter solchen Umständen erfolgte Übernahme des Inhalts einer Datenbank eine „Entnahme" im Sinne der Richtlinie sei, die der Hersteller der Datenbank untersagen kann, legten die Karlsruher Richter dem Europäischen Gerichtshof vor. Aus Luxemburg kam nun ein klares Ja zu dieser Frage. Der EuGH ging sogar noch weiter: Die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank kann selbst dann untersagt werden, wenn kein technischer Kopiervorgang vorliegt. Der Begriff „Entnahme", die der Hersteller einer Datenbank untersagen könne, sei darin zu verstehen, dass er jede unerlaubte Aneignung der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts der Datenbank erfasse. Auf die eingesetzten Mittel und Formen komme es dabei nicht an. Das Kopieren des Inhalts auf einen anderen Datenträger erfülle selbst in Form des Abschreibens den Tatbestand der Entnahme ebenso wie ein Datei-Download oder eine Fotokopie.

Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen, ob es sich in diesem Fall um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Datenbankinhalts oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handelt, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter möglicherweise dazu geführt hat, dass ein wesentlicher Teil des Inhalts wiedererstellt wird.


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(al) 20.10.2008



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