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Das Oberlandesgericht Hamburg hob nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau eine einstweilige Verfügung (EV) gegen den ARD-Dopingexperten Hajo Seppelt auf. Die EV war Anfang dieses Jahres vom Deutschen Skiverband Planegg erwirkt worden. Dem Journalisten wurde untersagt, deutsche Ski-Sportler ganz allgemein des Dopings zu verdächtigen ohne Namen zu nennen und einen Bezug zu der Affäre um eine Wiener Blutbank herzustellen.
Seppelts Anwalt Michael Fricke, Kanzlei CMS Hasche Sigle Hamburg, erklärte gegenüber der FR, der Journalist könne nun das, was er damals über die Tagesschau vermeldet habe, jederzeit öffentlich wiederholen.
(al) 22.10.2008
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