Aktuelle Ausgabe
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt jetzt nicht nur Druckwerke, sondern auch Online-Publikationen ein. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 22.10.2008 tritt die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen in Kraft. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Als da wären elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen. Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Der Standort des Servers ist dabei nicht entscheidend.
Wie und in welcher Form die Online-Texte geliefert werden sollen ist allerdings noch unklar. Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise, heißt es in den Erläuterung der Nationalbibliothek zu Netzpublikationen. Tröstlich ist auch die Erklärung, dass keine Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrengt werden, solange die Verfahren und Festlegungen zu Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch nicht abschließend festgelegt wurden.
(al) 24.10.2008
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