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BGH bestätigt „Post“-Marke

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Löschung der Marke „Post“ aufgehoben. Allein Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung des Begriffs „Post“ würden eine Löschung der Marke nicht rechtfertigen. Die Deutsche Post AG hatte sich nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts im April 2007 mit einer Rechtsbeschwerde an den BGH gewandt. Die Marke war im Dezember 2003 vom Deutschen Patent- und Markenamt (dpma) für Dienstleistungen wie Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern von Sendungen und Beförderung resp. Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen eingetragen worden. Mehrere Wettbewerber und Verbände hatten daraufhin Anträge auf Löschung gestellt.

Als Grundlage für die ursprüngliche Eintragung hatte die Deutschen Post AG Verkehrsbefragungen von Meinungsforschungsinstituten vorgelegt, nach denen annähernd 85% der Befragten den Begriff „Post“ als Hinweis auf die betriebliche Herkunft – sprich die Deutsche Post AG – auffassten. Das Bundespatengericht habe zwar methodische Bedenken gegen die Ergebnisse der vorgelegten Gutachten geäußert und sei von einem wesentlich niedrigeren Durchsetzungsgrad ausgegangen. Das rechtfertige aber nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht, die Marke zu löschen. Das Bundespatentgericht habe von Amts wegen weitere Ermittlungen anstellen und, soweit erforderlich, ein weiteres Gutachten einholen müssen. Der BGH hat die Sache daher zur Nachholung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Dabei betonten die Richter, dass die Wettbewerber der Deutschen Post AG auch im Falle des Bestands der Marke, die Angabe „Post“ als Bestandteil ihrer Unternehmensbezeichnung weiterhin nutzen dürften.


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(al) 27.10.2008



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