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EuGH: Angabe der Telefonnummer auf einer Website
Ein Unternehmen, das seine Dienstleistungen ausschließlich über das Internet anbietet, muss nicht unbedingt auch eine Telefonnummer im Impressum angeben. Der Europäische Gerichtshof hat diese Fragestellung des Bundesgerichtshofs nun beantwortet. Die deutsche internet versicherung AG Dortmund gab zwar auf ihrer Homepage die komplette Firmenadresse und einen E-Mail-Kontakt an, aber keine Telefonnummer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen Klage erhoben. Der EuGH sah aber im Vorgehen der Versicherung keine Rechtsverletzung. Der Versicherer sei verpflichtet, den Nutzern seines Dienstes vor Vertragsabschluss Informationen für eine schnelle Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen. Diese Informationen müssten nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.
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(al) 28.10.2008
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