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VG Berlin: Keine Speicherpflicht für TK-Anbieter ohne Entschädigung

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet TK-Anbieter zur Einrichtung technischer Maßnahmen für die Vorratsdatenspeicherung. Die notwendige Technik muss das Unternehmen auf eigene Kosten anschaffen und betreiben. Ab Januar 2009 wird eine mangelnde oder unzureichende Umsetzung dieser Verpflichtung sogar als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun einer Klage der BT (Germany) GmbH & Co. oHG München stattgegeben und deren Verpflichtung zur Einrichtung von Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt. Der Telekommunikationsbetreiber hatte mit einem Eilantrag geltend gemacht, die Verpflichtung zur Anschaffung der entsprechenden Überwachungstechnik, verletze sie in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit und sei daher verfassungswidrig. Es müssten mindestens 720.000 Euro aufgewendet werden, um die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu kämen noch laufende Betriebskosten von 420.000 Euro jährlich. BT fand diesen Aufwand unangemessen, da man in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder zu seinen Kunden zähle und daher kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden erwarte. Verteten wurde BT von Dr. Georg Berger, Kanzlei SBR Schuster Berger Rechtsanwälte Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kostenübernahme durch die TK-Unternehmen bereits in einem anderen Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Sollte das Verfassungsgericht die Kostenregelung für nichtig erklären, könne die BT (Germany) keinen Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Dementsprechend untersagte das Gericht der Bundesnetzagentur vorläufig, gegenüber BT (Germany) Maßnahmen wegen Unterlassung zu ergreifen. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts ausdrücklich. „Das ist ein klares Signal", erklärte Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer von BITKOM. „Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen - denn die innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe." Der Hightech-Verband fordert den Gesetzgeber nun auf, rasch eine Entschädigungsregelung zu verabschieden. Allein für die seit diesem Jahr geltende Vorratsdatenspeicherung müssten die Telefonanbieter, laut Verband, bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Im vergangenen Jahr habe der Staat nach Angaben der Bundesnetzagentur zur Strafverfolgung 39.200 Handys und 5.078 Festnetz-Anschlüsse abgehört. Für BITKOM fehle es daher auch an einer angemessenen Entschädigung für die Mitwirkung an den staatlichen Abhörmaßnahmen. „Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen - und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe", erklärte Rohleder.


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(al) 28.10.2008



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