Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Beanstandung der Landesmedienanstalt gegen RTL bestätigt

Die RTL Television GmbH hat mit einem Bericht über die Misshandlung eines alten Mannes die Menschenwürde verletzt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom 20. Oktober eine entsprechende Beanstandungsverfügung der Landesmedienanstalt (NLM) bestätigt. Der Kölner Sender hatte Ende 2004 in den Sendungen „RTL Aktuell“ und „Nachtjournal“ mehrere Beiträge ausgestrahlt, die Misshandlungen eines pflegebedürftigen 91-jährigen Mannes durch eine Verwandte zeigten. Die Bilder waren von einer Überwachungskamera aufgenommen worden, die die Täterin selbst installiert hatte.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte die Ausstrahlung der Bilder bereits 2005 beanstandet. Die Menschenwürde des Opfers würde durch die Ausstrahlungen erneut verletzt, da kein berechtigtes Interesse – insbesondere an der Wiederholung der Misshandlungsszenen – bestand. RTL hatte gegen den Beanstandungsbescheid Klage erhoben und war vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Gegen die Entscheidung ging RTL in die 2. Instanz und beantragte beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung. Der Antrag wurde nun abgelehnt.


zurück

(al) 31.10.2008



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine