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Stefan Aust erwirkt EV gegen SWR und Stuttgarter Zeitung

Der ehemalige Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust verlangt laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Südwestrundfunk (SWR) und der Stuttgarter Zeitung eine Unterlassungserklärung und Löschung redaktioneller Beiträge aus dem Internetarchiv. Sein Anwalt Prof. Dr. Matthias Prinz, RAe Prinz Neidhardt Engelschall Hamburg, hat Mitte Oktober eine einstweilige Verfügung (EV) beim Landgericht Hamburg erwirkt. Die Unterlassungsverpflichtung richtet sich gegen den Stuttgarter Generalstaatsanwalt und früheren RAF-Ermittler Klaus Pflieger, der gegenüber dem SWR und der Stuttgarter Zeitung geäußert hatte, Aust habe in früheren Büchern und Spiegel-Artikeln vermutet, die Stammheimer RAF-Häftlinge seien von staatlicher Seite ermordet worden. Prinz erklärte am vergangenen Sonntag gegenüber der „Süddeutschen“: "Die Äußerung Pfliegers ist eindeutig unwahr. Das kann jeder in dem Buch von Stefan Aust überprüfen.“

Die Stuttgarter Zeitung vermeldete hierzu, Generalstaatsanwalt Pflieger, der sich gegenüber Aust auf die Meinungsfreiheit berufe, habe sich inzwischen ebenso wie die Zeitung selbst anwaltlichen Beistand geholt. Klaus Pflieger gehe es um inhaltliche Fragen, der Stuttgarter Zeitung um die Pressefreiheit. Sie wolle sich von Stefan Aust nicht derart einschränken lassen.


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(al) 04.11.2008



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