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Die EFAG Trade Mark Company Altheim hat sich für die Bewerbung ihres Partylikörs „Ficken“ eine öffentliche Rüge des Deutschen Werberats eingehandelt. Der Schnapshersteller verwendet im Internet und auf Plakaten den Vermerk „Unter 20 Jahren verboten“ und verstößt damit gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke. Demnach sollten in der Werbung keine Aussagen gemacht werden, in denen Kinder und Jugendliche als noch nicht alt genug für den Konsum alkoholhaltiger Getränke angesprochen und gerade dadurch zum Trinken provoziert werden.
Doch den Werberat stört auch der Name des Getränks. Der Zusammenhang von Alkohol und Geschlechtsverkehr verstoße gegen das Regelwerk, wonach Alkoholwerbung nicht den Eindruck erwecken dürfe, der Konsum alkoholhaltiger Getränke fördere sexuellen Erfolg. Die EFAG Trade Mark Company sieht ihre Produktwerbung dagegen als Comedy- bzw. Satireprogramm. Zudem sei das Wort „ficken“ längst Teil der Umgangsprache geworden. Der Werberat reagierte in diesem Fall nicht nur auf Beschwerden aus der Bevölkerung. Die selbstdisziplinäre Einrichtung der Werbewirtschaft erhielt auch eine Beschwerde vom Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. Frankfurt.
(al) 05.11.2008
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