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Kurz vor der Berufungsentscheidung des OLG Köln konnte sich die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH mit dem Namen „Leipzig Altenburg Airport“ durchsetzen. Im Streit um den Namenszusatz „Leipzig“ hatte die Flughafen Leipzig/Halle GmbH bereits im Mai (AZ: 84 O 39/08) diesen Jahres eine Schlappe vor dem Wettbewerbssenat des Landgerichts Köln erlitten. Für den gut 50 km von der Stadtmitte entfernten Flughafen sei keine Irreführung potentieller Fluggäste zu befürchten. Soweit das Gericht aus der Distanz überhaupt die örtlichen Verhältnisse beurteilen könne, sei ein regionaler Bezug zu Leipzig noch herstellbar. Anwaltlicher Berater der beklagten Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH war Rechtsanwalt Ralph Schmidkonz, Kanzlei Petersen Gruendel Leipzig.
Auch das OLG Köln hatte eine Verletzung der Namensrechte verneint. Die Anknüpfung an die Metropole sei aufgrund der geografischen Lage zulässig. Die klagende Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat nun kurz vor der angekündigten Entscheidung ihre Berufung zurückgezogen. Jürgen Grahmann, Geschäftsführer des Leipzig Altenburg Airport, sieht sich auf ganzer Linie bestätigt und erklärte, er gehe nun davon aus, dass die Flughafen Leipzig/Halle GmbH nach ihrer kostspieligen juristischen Niederlage ihre Angriffe gegen den Nobitzer Flughafen nun mehr einstellen werde.
(al) 11.11.2008
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