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Die Bauer Verlagsgruppe hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Spießer GmbH Dresden erwirkt. Diese hatte in einer aktuellen Werbekampagne ihr Magazin 'Spiesser' mit dem Claim 'Deutschlands auflagenstärkste Jugendzeitschrift' unter Hinweis auf die verbreitete Auflage nach IVW II/2008 beworben. Das Landgericht Hamburg sieht darin einen Wettbewerbsverstoß und hat 'Spiesser' die entsprechende Werbung vorläufig verboten.
'Spiesser' erscheint bundesweit fünfmal im Jahr und wird kostenlos an weiterführenden Schulen, Freizeittreffs und Berufsinformationszentren verbreitet. Die Bauer Verlagsgruppe hat das Verfahren angestrengt, weil das Gratis-Magazin "nicht mit den Kaufzeitschriften des Jugendmarktes verglichen werden kann." Bravo erscheint wöchentlich zum Preis von 1,40 Euro. 'Spiesser' erreicht eine verbreitete Auflage von 985.557 Exemplaren, die Verbreitung von 'Bravo' liegt bei 476.427 Stück, davon 473.127 verkaufte Hefte (IVW III/2008).
Spiesser-Geschäftsführer Frank Haring zeigt sich von der EV jedoch unbeeindruckt: "Die Entscheidung des Heinrich Bauer Verlags, gegen 'Spiesser' eine Einstweilige Verfügung zu beantragen, belegt eindrucksvoll die Wettbewerbssituation an der Spitze des Jugendsegments. Wir finden, dass man bei einer IVW-geprüften Auflage von 985.557 Exemplaren und einem beträchtlichem Abstand zu den Mitbewerbern von 'Deutschlands auflagenstärkstem Jugendmagazin' sprechen darf und kann. Wir prüfen deshalb jetzt die Möglichkeiten, dies auch juristisch durchzusetzen," so Haring.
(al) 12.11.2008
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