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Landesmedienanstalten beschließen gemeinsame Gewinnspielregeln

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten haben jetzt eine neue Gewinnspielsatzung verabschiedet. „Damit setzen die Landesmedienanstalten ein klares Zeichen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Rundfunk“, erklärte ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich. Die Satzung soll den Gremien aller 14 Landesmedienanstalten möglichst noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt werden. Vorher werden auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Details der Gewinnspielsatzung informiert und in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren beteiligt. Das besondere Augenmerk der Medienhüter gilt dabei dem Kinder- und Jugendschutz. So dürfen in Zukunft Jugendliche erst ab 14 Jahren an Gewinnspielen im Radio oder Fernsehen teilnehmen, eine Teilnahme an Gewinnspielsendungen ist Kindern und Jugendlichen in Zukunft generell untersagt.

Neu ist: Bei einem Gewinnspiel muss im Rahmen einer entsprechenden Sendung innerhalb von 30 Minuten ein Anrufer durchgestellt werden, nach 3 Stunden muss die Sendung beendet sein. Ein Telefonanruf darf nicht mehr als 50 Cent kosten. Darüber hinaus müssen in Zukunft Gewinnspiele nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt. Gewinnspielsendungen müssen alle 15 Minuten über Bildschirmeinblendungen über Teilnahmebedingungen informieren. Es darf nicht zu einer Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel animiert werden. Bei Missachtung der neuen Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis 500.000 Euro. Außerdem besteht gegenüber den Landesmedienanstalten eine Informationspflicht. Die Veranstalter müssen den Ablauf der Gewinnspiele umfassend dokumentieren.


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(al) 13.11.2008



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