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Gerichtlich verordnet: Banker müssen die Wirtschaftspresse lesen

Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem Urteil zum Thema Anlageberatung festgestellt, dass eine Bank bei der Beratung darauf hinweisen muss, wenn die Presse die empfohlenen Kapitalanlagen deutlich kritisiert hat. In dem Urteil stellen die Karlsruher Richter u.a. fest: Eine Bank, die sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, muss sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt verschaffen, das sie empfehlen will. Dazu gehöre auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse.

Bei einer privaten Anleihe muss danach über zeitnahe und gehäufte negative Berichte in der „Börsen-Zeitung“, der „Financial Times Deutschland“, dem „Handelsblatt“ und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unterrichtet werden. Allerdings sind Banker nun nicht verpflichtet alle Wirtschaftspublikationen zu lesen und ihre Kunden über deren Berichterstattung zu informieren. Die Verpflichtung, kritische Berichte in sämtlichen Brancheninformationsdiensten uneingeschränkt zur Kenntnis zu nehmen und die Anleger unabhängig von der Berechtigung der dort geübten Kritik an einem Anlagemodell auf die Existenz solcher Berichte hinzuweisen, würde zu einer uferlosen, kaum erfüllbaren Ausweitung der Pflichten von Anlageberatern führen, so das Gericht.


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(al) 14.11.2008



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