Aktuelle Ausgabe
Der Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann (Die Linke) hat die deutsche Webseite des Online-Lexikons wikipedia.de mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November sperren lassen. Dem Betreiberverein der Wikimedia Deutschland e.V. Berlin wurde darin untersagt, „die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten“, solange „unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org“ bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Am Sonntag erklärte der Politiker dann die Rücknahme rechtlicher Schritte. „Nachdem die falschen, ehrabschneidenden und deshalb mein Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalte weitgehend aus dem entsprechenden Artikel entfernt wurden, habe ich gegenüber dem Wikimedia e.V. erklärt, dass ich keine weiteren juristischen Schritte unternehmen werde und die Weiterleitung auf die Wikipedia-Inhalte unter de.wikipedia.org wieder geschaltet werden kann.", so Heilmann. "Der juristische Weg hat sich dafür insoweit als problematisch erwiesen, als durch die Struktur von Wikipedia die anderen Userinnen und User in Mitleidenschaft gezogen werden. Das war nicht meine Absicht."
Die deutsche Wikipedia-Seite blieb dennoch bis zum Montag gesperrt. Thorsten Feldmann, JBB Rechtsanwälte Berlin und Anwalt der Wikimedia Deutschland e.V. kündigte an gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen und erklärte gegenüber dem Online-Dienst heise.de: „Diese Erklärung ist uns nicht direkt zugegangen. Das gerichtliche Verbot zur Schließung von wikipedia.de wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt wird, dass der Antragsteller etwas gegenüber der Presse erklärt." Wenn der Abgeordnete Heilmann es ernst meine, müsse er auch die prozessualen Konsequenzen ziehen, so Feldmann. Mit dem Verlauf der Auseinandersetzung zeigte sich der Wikimedia-Anwalt unzufrieden. Er beklagt, dass das Gericht entschieden habe, ohne die Argumente von Wikimedia in Betracht zu ziehen. "Sollte es soweit kommen, dass Herr Heilmann auch seinen Antrag bei Gericht zurücknimmt, befürchte ich, dass sich in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck festsetzt, dass jedermann durch eine Einstweilige Verfügung und ohne Anhörung des Vereins wikipedia.de lahm legen kann."
(al) 17.11.2008
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