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Zeitschriften dürfen "Test" im Titel führen

Der Duisburger Michael E. Brieden Verlag konnte sich im Streit um den Titelbestandteil „Test“ nun endgültig gegen die Stiftung Warentest durchsetzen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte schon im August 2007 entschieden, dass die Zeitschriften „HiFi Test“ und „Home Cinema Test“ aus dem Brieden Verlag den Titelbestandteil „Test“ grundsätzlich führen und auch die zu den Zeitschriften angemeldeten Internet-Domains uneingeschränkt nutzen dürfen. Nun hat auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 5. November 2008 die Beschwerde auf Nichtzulassung der Revision des OLG verworfen.

„Der Begriff Test wird nach diesem Urteil lediglich beschreibend gebraucht“, erläutert Brieden-Anwalt Steffen Wilde, Kanzlei WILDE.Rechtsanwälte Köln, die rechtliche Situation. „Beschreibende Begriffe wie Auto oder Fernseher sind nicht schützbar.“

Der Michael E. Brieden Verlag bringt seit 1982 Special-Interest Test Magazine heraus und publiziert insgesamt 22 Magazine aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik.


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(al) 26.11.2008



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