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Die Medienanstalt Hamburg /Schleswig-Holstein (MA HSH) mit Sitz in Norderstedt sprach am vergangenen Mittwoch eine förmliche Beanstandung gegen den Lokalsender Hamburg 1 aus. Der Sender habe unzulässige pornographische Inhalte ausgestrahlt bzw. für solche geworben und damit gegen die Bestimmungen des Jugendmedien-Staatsvertrags verstoßen, heißt es in einer Mitteilung der MA HSH.
Auslöser der Beanstandung war die am 19. Februar und 14. April im Nachtprogramm von 0.30 bis 5.00 Uhr ausgestrahlte Sendung „pinksim! Hot Movie Night“, die von der Pink Adventure AG Zürich produziert wird. Die Sendung bestand zu großen Teilen aus Werbespots für Telefonsexdienste, fiktionalen Formaten sexuellen Inhalts und „redaktionell aufbereiteten“ Sendungen zum Thema Sex. Die Medienanstalt beanstandete drei Werbespots, die pornographische Darstellungen enthielten. Außerdem wurden mehrere pornographische Internetseiten in unzulässiger Weise beworben. Von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens sahen die Medienwächter ab, da die Werbespots mittlerweile aus dem Programm genommen wurden.
(al) 27.11.2008
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