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Das Zweite Deutsche Fernsehen konnte sich mit einem Löschungsantrag gegen die eingetragene Wortmarke „heuteKino!“ nicht durchsetzen. Schon die Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (dpma) hatte die Beschwerde gegen die „heuteKino!“-Wortmarke der TEL-A-VISION Media Networking GmbH wegen fehlender Verwechslungsgefahr im Juli 2007 zurückgewiesen. Doch der Mainzer Sender war der Meinung, die schon 1983 eingetragene Wortmarke „Heute“ besitze eine weit überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft. Zudem bestehe zwischen den Marken eine weitere mittelbare Verwechslungsgefahr im Sinne eines Serienzeichens. Schließlich ist das ZDF auch Inhaberin anderer „Heute“-Marken, wie z.B. „heute-Wetter“, „Leute heute“, "Heute Journal“ u.a., in die sich die angegriffene Marke nahtlos einreihe.
Doch auch das Bundespatentgericht wollte die Beschlüsse des dpma nicht aufheben. Der Senat beurteilte die Kennzeichnungskraft der Marke „Heute“ als durchschnittlich. Von Haus aus sei die Kennzeichungskraft der Marke deutlich geschwächt, da der Ausdruck „Heute“ im Zusammenhang mit der Dienstleistung - Produktion und Ausstrahlung in der Fernsehsendung - lediglich auf die Tagesaktualität der Sendung hinweise und damit beschreibend sei. Die originäre Kennzeichnungsschwäche sei durch die Bekanntheit der Widerspruchsmarke kompensiert, so dass der Widerspruchsmarke „Heute“ ein durchschnittlicher Schutzumfang zugrunde zu legen sei.
Bei dieser Ausgangslage würden sich die Abweichungen der einander gegenüberstehenden Marken in jeder Beziehung als ausreichend erweisen, um eine Gefahr von Verwechslungen mit der gebotenen Sicherheit auszuschließen. Es bestehe auch nicht die Gefahr des gedanklichen In-Verbindung-Bringens der Vergleichsmarken. Dagegen spreche zum einen der gesamtbegriffliche Charakter der jüngeren Marke. Als ein die Dienstleistungen der vorliegenden Art unmittelbar beschreibender und damit kennzeichnungsschwacher Bestandteil komme „Heute“ auch nicht die Eignung zu, als Stamm einer Zeichenserie aufgefasst zu werden.
(al) 03.12.2008
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