Aktuelle Ausgabe
Die Echo Zeitungen GmbH Darmstadt konnte sich in einem Berufungsverfahren gegen die Stadt Rüsselheim durchsetzen. Im November 2007 war in einem Satire-Magazin, das als Beilage zum Rüsselsheimer Echo erscheint, ein Artikel veröffentlicht worden, der sich mit zwei Kundgebungen rechtsradikaler Gruppen in Rüsselsheim beschäftigte. Das Satire-Magazin drückte seine Missbilligung mit einem „Aufruf“ an „Kameraden mit nationalem Hintergrund“ aus. Die Stadt Rüsselsheim sah sich in ihrem Ruf und Ansehen beeinträchtigt, weil durch den Text der Eindruck erweckt werde, sie habe die Kundgebungen gefördert, während sie tatsächlich durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen hierzu gezwungen gewesen sei.
Mit einer Entscheidung vom 8.12.2008 hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Darmstadt aufgehoben, durch die dem Verleger der Zeitung die weitere Verbreitung eines ironisch-satirischen Textes verboten wurde. Im Gegensatz zum Landgericht sah das Oberlandesgericht den Verleger durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Der beanstandete Text stelle keine reine Tatsachenbehauptung dar, sondern eine geschützte Meinungsäußerung. Es handele sich nicht um eine den Anspruch auf Objektivität erhebende Berichterstattung über Vorgänge in Rüsselsheim. Dass der Aufruf nicht ernst gemeint sei und nicht von der Stadt Rüsselsheim stamme, sei angesichts der Aufmachung in Sütterlin-Schrift und den drastischen Übertreibungen in Inhalt und Wortwahl in einem Satire- und Lifestylemagazin nur allzu deutlich. Das Publikum habe den satirischen Charakter des Artikels auch erkannt. Nach Aussage der Stadt Rüsselsheim hätten nur "verschiedene Personen" den "Aufruf" für bare Münze genommen. Entferne man die satirische Einkleidung, sei Aussagekern des Textes die in bitterer Enttäuschung vorgetragene Kritik des Verfassers, dass die Verwaltung seiner Heimatstadt unnötigerweise rechtsextremen Gruppierungen eine Plattform für ihre Selbstdarstellung biete, was nach seiner Auffassung durch geschickteres Handeln hätte verhindert werden können.
(al) 10.12.2008
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine