Aktuelle Ausgabe

Die Schweizerische Post kann für das Zeichen „Post“ keinen Markenschutz beanspruchen. Das Berner Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der „SwissPost“ laut einem Bericht des Tages Anzeigers Anfang Dezember abgewiesen. Zwar hatte das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) einem Eintrag von „Post“ für Nebenbereiche, wie etwa Uhren, Wecker, und Billetverkaufsstellen zugestimmt, ein Markeneintrag für die Hauptdienstleistungsbereiche Brief- und Paketbeförderung sowie Geldgeschäfte wurde aber abgelehnt. Das IGE mit Sitz in Bern ist zuständig für nationale Markeneintragungen, erteilt die Schutzrechte und führt die offiziellen Register in der Schweiz.
Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte das schweizerische Bundesverwaltungsgericht den negativen Entscheid mit der Begründung bestätigt, das Wort „Post“ werde als Hinweis auf eine beliebige Firma verstanden, die Paket- und Brief-Dienstleistungen erbringe. Würde „Post“ Markenschutz gewährt, könnten Konkurrenten ihre Leistungen in diesem Bereich nicht mit dem Hinweis „Post“ anbieten.
Die Deutsche Post AG hat zurzeit mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Doch hier hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Löschung der deutschen „Post“-Marke im Oktober wieder aufgehoben und den Fall an das Bundespatentgericht zurück verwiesen. Ein neues Gutachten über den Durchsetzungsgrad des Begriffs soll nun Klarheit bringen.
(siehe auch: BGH bestätigt „Post“-Marke vom 27.10.2008)
(al) 10.12.2008
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine