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Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch den umstrittenen Gesetzentwurf zum Datenschutz beschlossen. Das neue Gesetz ist eine Reaktion auf die jüngst bekannt gewordenen Fälle von unberechtigtem Datenhandel und soll dem Verbraucher mehr Einfluss auf die Verwendung seiner persönlichen Daten gewährleisten. Hauptziel ist die Abschaffung des so genannten Listenprivilegs. Also der Erlaubnis, personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung zu nutzen. Künftig soll dies nur in eng begrenzten Fällen erlaubt sein. Dazu gehört die Eigenwerbung des Unternehmens mit eigenen Kundendaten oder die Spendenwerbung gemeinnütziger Organisationen. Zusätzlich sollen Unternehmen ein Datenschutz-Siegel erwerben können, indem sie sich dem geplanten Datenschutzaudit-Verfahren unterwerfen und prüfen lassen. Illegaler Adresshandel soll sich nach dem Willen der Bundesregierung nicht mehr lohnen und unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft werden. Dafür werden auch die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert. Bei Datenschutzpannen werden die Unternehmen zur öffentlichen Information verpflichtet. Für die Umsetzung ist eine Übergangsfrist von 3 Jahren geplant.
Bevor das Gesetz rechtskräftig wird, soll der Bundesrat im Februar 2009 dazu Stellung nehmen. Der Bundestag wird dann frühestens im März nächsten Jahres über die Umsetzung beraten. Unternehmen und Wirtschaftsverbände reagierten unterdessen mit massiven Protesten auf die Novellierung des Datenschutzgesetzes.
So erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ): "Die Finanzierung der Pressevielfalt in Deutschland beruht nicht auf staatlichen Zwangsgebühren, sondern darauf, dass Verlage Presse im freien Markt erfolgreich verkaufen und dass die Politik die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sichert. Es wäre geradezu skandalös, wenn die Politik in Zeiten der strukturellen und konjunkturellen Not der Presse nicht hilft, sondern ihr mit einer massiven Beschneidung der unverzichtbaren Leserwerbung auch noch die Hilfe zur Selbsthilfe raubt." Presseabonnements seien wie Spenden erklärungsbedürftige Produkte ohne Ladenlokal. Dass für solche Angebote die nach dem Entwurf verbleibende Möglichkeit des Anschreibens nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung nicht praktikabel ist, zeige der Entwurf dadurch, dass er das Listenprivileg für Spendenorganisationen beibehält. Die freie Presse sei aber von mindestens ebenso großer Bedeutung für Gesellschaft und Demokratie. Deshalb sei jedenfalls eine Ausnahme auch für Presseprodukte dringend erforderlich. Der Verleger-Verband betonte, dass er die Zulässigkeit von Werbebriefen bis zum Widerspruch in allen Wirtschaftszweigen für die richtige Lösung hält. Wenn aber die Bundesregierung an dem nach Ansicht der Zeitschriftenverleger verfehlten Richtungswechsel festhalte, müsse die Presse mit wenigstens ebenso großem Recht wie die Spendenorganisationen von dem Verbot ausgenommen werden.
Dagegen begrüßten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Entwurf als längst überfällige Maßnahme. Allerdings gingen ihnen die geplanten Maßnahmen noch nicht weit genug. Peter Schaar und vzbv-Vorstand Gerd Billen kritisieren, dass durch die recht großzügigen Ausnahmeregelungen neue Schlupflöcher entstünden. Billen bemängelt zudem, dass ein Koppelungsverbot nur für "marktbeherrschende Unternehmen" vorgesehen sei. "Was ist ein marktbeherrschendes Unternehmen und warum gilt der Datenschutz nicht auch für kleinere Unternehmen?", fragte er in einer Pressemitteilung des Verbandes und forderte ein generelles Verbot von Geschäften, bei denen die Abwicklung an die Einwilligung zur Datennutzung für Werbung gekoppelt ist. Als nicht nachvollziehbar bezeichneten Schaar und Billen zudem die lange Übergangsfrist von drei Jahren.
(al) 11.12.2008
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