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Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf für eine einheitliches Verbot staatlicher Überwachungsmaßnahmen gegenüber Rechtsanwälten vorgelegt. Gegenwärtig haben nach der Strafprozessordnung nur Strafverteidiger eine absolutes Zeugnisverweigerungsrecht. Alle anderen Rechtsanwälte unterliegen einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit, nach der entschieden wird, ob sie von der Polizei oder Staatsanwalt gezwungen werden können, auszusagen.
Nach Ansicht der Liberalen macht diese Trennung keinen Sinn. Die unterschiedliche Behandlung von Anwälten und Verteidigern verkenne die verfassungsrechtliche Stellung von Rechtsanwälten. Die gegenwärtige Rechtslage griffe in deren Berufsausübungsfreiheit ein. Sobald ein Mandant die Möglichkeit fürchten müsse, dass Ermittlungsmaßnahmen gegen seinen Anwalt als verhältnismäßig angesehen werden könnten, würde er seinem Anwalt gerade kritische Informationen nicht mehr anvertrauen, so die FDP. Die Fraktion fordert weiter, dass der absolute Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen auch für in der Strafprozessordnung genannte bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten sowie Mitarbeiter von Presse- und Rundfunk gelten müsse.
(al) 11.12.2008
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