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Das Verwaltungsgericht Berlin hat in der vergangenen Woche eine Klage der ProSieben Television GmbH zurückgewiesen. Der Sender wollte sich mit dieser Klage gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zur Wehr setzen. Die Beanstandung wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot galt Stefan Raabs WOK WM 2007. Ausrichter der WOK WM ist die Kölner Raab TV-Produktion GmbH, ausgestrahlt wurde die Sendung im März 2006 und 2007 bei ProSieben.
Dem Medienrat gingen die optische und verbale Einbindung von Markennamen und-logos bei diesem Sportereignis entschieden zu weit. So wurden u.a. Teams, Kurven und Strecken nach Marken benannt. Es gab Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation in der Sendung durch Kameraführung und Moderation. ProSieben argumentierte, diese Art von Werbung sei auch bei anderen Sportveranstaltungen üblich. Zudem habe der Sender keine Einflussmöglichkeit auf die Durchführung und Organisation der WOK WM gehabt, sondern lediglich die Übertragungsrechte erworben.
Dieser Argumentation konnte die 27. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts nicht folgen. ProSieben habe durchaus Einflussmöglichkeiten auf die Produktion der Sendung. Nach dem Lizenzvertrag mit der Produktionsfirma stünden dem Sender redaktionelle Mitbestimmungsrechte zu, die er zur Unterbindung der Werbung hätte ausüben können und müssen. Die WOK WM sei auch nicht mit einem sonstigen Sportereignis zu vergleichen, das unabhängig von einer Fernsehübertragung stattfinde.
(Siehe auch: Entschieden zuviel des Guten - Medienrat beanstandet WOK WM vom 14.05.2008)
(al) 16.12.2008
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