Aktuelle Ausgabe

Die Programmzeitschriften-Verlage können weiterhin Bilder und Textmaterial der ProSiebenSat.1-Gruppe für ihre Zeitschriften und Online-Seiten nutzen. Im Streit um Lizenzzahlungen für die Versorgung mit Programminformationen hatte Marcus Englert, Vorstand der ProSiebenSat.1 Sendergruppe, die Verträge mit den Verlagen Ende 2008 gekündigt. Daraufhin haben die Axel Springer AG, die Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG und die TV Spielfilm Verlag GmbH beim Hamburger Landgericht Klage eingereicht.
Am vergangenen Freitag haben die Verlage nun laut einer Mitteilung der Sendergruppe das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz für erledigt erklärt. Die ProSiebenSat1. Media AG hat der Erledigung zugestimmt. Somit würden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sendergruppe zum Bereich Programmbegleitung vom 1. September 2008 mit einer vom Landgericht Hamburg festgestellten Klarstellung gelten. Der Frage der Lizenzgebühren für die Nutzung des Presse- und Bildmaterials für elektronische Programmführer (EPG) ist damit aber noch nicht geklärt. Die grundsätzliche Entscheidung zu den Urheberrechten an Texten und Bildern, die von den Sendern zur Verfügung gestellt werden, wird wohl erst in der nächsten Woche erfolgen. Denn vor dem Landgericht Köln ist noch eine Klage des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die VG Media, ihres Zeichens Verwertungsgesellschaft der privaten Sendeunternehmen ProSiebenSat.1. und RTL, anhängig. Das Urteil in diesem Verfahren wird am 21. Januar verkündet.
(al) 12.01.2009
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine