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Christian Klar klagt gegen BILD und B.Z.

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat am vergangenen Montag vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung (EV) gegen die Berliner Tageszeitung B.Z. erwirkt. Die Klage richtet sich gegen die Veröffentlichung von Pressefotos. Klars Anwalt Johannes Eisenberg, Kanzlei Eisenberg, Dr. König & Dr. Schork Berlin, erklärte gegenüber dem Tagespiegel, der B.Z. würde mit Hilfe der EV verboten, Bildnisse zu verbreiten, die Christian Klar im Zusammenhang mit einem Besuch des Berliner Ensemble zeigen. Ein entsprechender Antrag sei auch gegen die „BILD“-Zeitung gestellt worden.

Auf der Homepage des Rechtsanwalts ist zu diesem Thema ein Urteil des Kammergerichts Berlin nachzulesen. Das Gericht hat in der Berufung deutlich gemacht, dass die Presse kein Recht zur Berichterstattung über aktuelle Lebensverhältnisse eines Beschuldigten habe, dessen Straftaten vor 30 Jahren begangen worden sein sollen. Ein berechtigtes überwiegendes Informationsinteresse an Einzelheiten seiner Lebensumstände setze voraus, dass ein hinreichender Zusammenhang mit den abgeurteilten Straftaten bzw. dem aktuell erhobenen Vorwurf besteht.


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(al) 13.01.2009



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