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Sat.1-Klage gegen Schleichwerbeverdacht gescheitert

Auch in zweiter Instanz erkannte das Gericht eine Beanstandung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) gegen den Sender Sat.1 an. Werde ein Programm mit der Darstellung von Waren, Marken usw. in werblicher Absicht verquickt, stelle dies eine unzulässige Schleichwerbung dar, erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Dezember 2008. Dabei ging es um die im April 2006 ausgestrahlte Sat.1 Promi-Ostershow „Jetzt geht’s um die Eier!“. Organisation und Durchführung waren vom Sender an die Kölner Veranstaltungs- und Vermarktungs GmbH MMP vergeben worden. Das Unternehmen hatte mit einem bekannten Schokoladenhersteller einen Sponsorenvertrag abgeschlossen, der ein großes Plakat mit Firmenschriftzug und die Aufstellung eines acht Meter großen Goldhasen mit rotem Halsband beinhaltete. Goldhase und Plakat waren während der Sendung mehrfach zu sehen.

Die Werbung des Schokohasen-Produzenten sei geeignet gewesen, die Allgemeinheit irrezuführen. Nach den rundfunkrechtlichen Regelungen müssten Werbung und Programm eindeutig getrennt werden, erklärten die Koblenzer Richter des OVG. Dadurch solle es dem Zuschauer erleichtert werden, zwischen der Anpreisung eines Produkts und objektiver Information zu unterscheiden. Bei der beanstandeten Sat.1-Ostershow sei dies nicht möglich gewesen, weil die Werbung zum Inhalt des Programms gemacht wurde. Mit dem Hinweis auf den Veranstalter und die Argumentation man sei für die Produktion nicht verantwortlich gewesen, war die ProSiebenSat.1-Gruppe bereits bei der Auseinandersetzung um Stefan Raabs WOK WM gescheitert. Auch die Richter des OVG erkannten diese Strategie nicht an. Soweit der Sender die Erstellung und Durchführung der Sendung Dritten übertragen habe, sei er folglich verpflichtet gewesen, bei der Vertragsgestaltung die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, so die Urteilsbegründung.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zeigte sich in einer Mitteilung vom Dienstag indessen zufrieden mit der Entwicklung im Jahr 2008. Man habe im Kampf gegen Schleichwerbung und für mehr Verbraucherschutz im Bereich Programm und Werbung Weichen gestellt. Schwerpunkte der Aufsichtsarbeit bildeten in 2008 mögliche Werbeverstöße in den Programmen der privaten Fernsehveranstalter. Dabei sei ein leichter Anstieg der problematischen Inhalte im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten gewesen. So wurden im vergangenen Jahr in 73 Fällen Verstöße gegen die Werbe- und Sponsoring-Regelungen untersucht. In 52 Fällen (2007 waren es 43) wurde der jeweiligen lizenzgebenden Medienanstalt empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden.

Siehe auch: Sponsoring in Stefan Raabs „WOK WM“ ist unzulässig vom 16.12.2008


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(al) 14.01.2009



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