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Die B.Z. Ullstein GmbH will weiterhin Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar veröffentlichen und hat nun ihrerseits am 12. Januar Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichts eingelegt. Das Gericht hatte untersagt Pressefotos zu verbreiten, die Klar im Zusammenhang mit einem Besuch des Berliner Ensembles zeigten.
Die B.Z. hätte bei ihrer Abwägung dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Resozialisierungsinteresse von Christian Klar eingeräumt, hieß es in einer Mitteilung aus dem Hause Axel Springer. B.Z.-Chefredakteur Peter Huth erklärte: „Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger“.
Nach Ansicht des B.Z.-Anwalts Prof. Dr. Jan Hegemann, Kanzlei Hogan & Hartson Berlin zeigt das Foto ein zeitgeschichtliches Ereignis: „Klar verlässt das Berliner Ensemble – ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren.“
Siehe auch: Christian Klar klagt gegen BILD und B.Z. vom 13.01.2009
(al) 15.01.2009
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