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Das bayerische Finanzministerium untersagt dem jüngst gestarteten Partwork ZEITUNGSZEUGEN den Abdruck von Nachdrucken aus der NS-Zeit, weil dem Freistaat die Rechte an den NS-Blättern obliegen. Am 8. Januar lag die erste Ausgabe des vom Londoner Verlagshaus Albertas Limited gestarteten Sammelband-Projekts im Handel - mit einem Druck der einst im Münchner Eher-Verlag erschienenen NS-Zeitung DER ANGRIFF. Abdruckgenehmigungen der NS-Blätter würden aus Respekt vor den Holocaust-Opfern untersagt, so Bayerns Finanzministerium gegenüber SPIEGEL ONLINE. Zudem solle auf diese Weise der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorgebeugt werden. Nach Kriegsende ging das gesamte Vermögen des Eher-Verlags inklusive der Lizenzrechte für die NS-Blätter auf den Freistaat Bayern über.
Die erste Ausgabe der ZEITUNGSZEUGEN soll nun wieder eingezogen werden. Zudem fordert Bayern Albertas Limited - auf, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der Reaktion Bayerns habe sie bereits gerechnet, sagte ZEITUNGSZEUGEN-Chefredakteurin Sandra Paweronschitz gegenüber SPIEGEL ONLINE. Allerdings geht sie davon aus, dass ZEITUNGSZEUGEN nicht aus dem Verkauf genommen werden müsse. Eine Stellungnahme des Verlags sei bei Gericht bereits eingereicht. Auch Wolfgang Benz, Leiter des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung und Mitglied des Expertenbeirats von ZEITUNGSZEUGEN, sieht das Projekt nicht in Gefahr. Er verwies darauf, dass nicht nur NS-Zeitungen nachgedruckt werden. So habe man sich darauf verständigt, Ausgaben der deutschen Exilpresse, der Presse des Saarlands (bis zum Anschluss ans Deutsche Reich 1935) und der ersten deutschen Ausgaben unter alliierter Kontrolle 1944/45 nachzudrucken.
Quelle: www.dnv-online.net
(al) 19.01.2009
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