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Zum ersten Mal hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) auf Gewinnabschöpfung Erfolg gehabt. Die Lidl Stiftung & Co. KG Neckarsulm muss durch unlautere Werbung erwirtschaftete Gewinne zurückzahlen. Verbraucherverbände haben seit 2004 das Recht, Erträge einzuklagen, die Unternehmen durch vorsätzlich unlautere Werbung erzielt haben. In diesem Fall hatte der Discounter Lidl für eine Matratze mit einem veralteten Testurteil der Stiftung Warentest geworben und musste nun dem Bundesamt für Justiz 25.000 Euro erstatten. Der Verband ging allerdings in diesem Fall davon aus, dass Lidl mit dieser Aktion bis zu 400.000 Euro zusätzlich verdient hatte.
Die Verbraucherschützer sind aber trotzdem nicht zufrieden: Die Hürden für diese Art von Verfahren müssten noch weiter herabgesetzt und die Nachweispflicht für Verbraucherverbände vereinfacht werden. In der Praxis versage das Instrument der Gewinnabschöpfung regelmäßig, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen (Foto). Denn die Gewinnabschöpfung sei an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens müsse der Kläger nachweisen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den erzielten Erträgen und einer unlauteren Werbung besteht. Zweitens verlangen die Richter Belege für eine vorsätzliche Täuschung der Kunden.
(al) 20.01.2009
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