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Sperrungsverfügungen: BVDW legt Rechtsgutachten vor

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW), Düsseldorf hat am vergangenen Dienstag ein umfassendes Rechtsgutachten zur Haftung von Providern im Bereich der Telemedien vorgelegt. Dabei geht es im besonderen um die vielfach diskutierte Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen möchte. Das Rechtsgutachten wurde von der Kölner Kanzlei Frey Rechtsanwälte für den Verband erstellt und befasst sich mit dem Rechtsrahmen für hoheitliche Sperrungsverfügungen und dem System der abgestuften Verantwortlichkeit nach dem Telemediengesetz. Gerade im Zusammenhang mit der jugendschutzrechtlichen Haftung kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Inanspruchnahme von Access-Providern nur im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung und auch dann nur als „ultima ratio“ erfolgen kann, beschränkt auf Sachverhalte, die außerhalb der Europäischen Region liegen.

BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich fordert daher eindeutigere Regelungen. „Access-Provider sind für Rechtsverletzungen, die im Internet begangen werden, nicht verantwortlich. Sofern der Gesetzgeber dennoch durch Inanspruchnahme der Access-Provider als „Nichtstörer“ gegen diese Rechtsverletzungen vorgehen will, kann dies nur auf Grundlage klarer gesetzlicher Regelungen erfolgen. Diese müssen auch eine umfassende Freistellung von Haftungsansprüchen sowie eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Kostenerstattung beinhalten“, so Ehrlich. „Wir würden uns wünschen, dass in einem rechtsstaatlichen Verfahren eine eindeutige und verbindliche rechtliche Einstufung von Informationen als ‚schwerwiegende Rechtsverletzungen herausragender Rechtsgüter’ vorgenommen wird“.

Das Gutachten kann beim BVDW herunter geladen werden.


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(al) 21.01.2009



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