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Im Rechtsstreit um die sogenannte EPG-Gebühr (Elektronische Programmführer) gibt es noch keine Entscheidung. Das am Mittwoch erwartete Urteil des Landgerichts Köln wurde noch einmal vertagt. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) klagt im Auftrag seiner Mitglieder gegen den Vergütungsanspruch der VG Media. Die gemeinsame Verwertungssgesellschaft der Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL fordert von Programmzeitschriften-Verlagen und EPG-Anbietern eine Nutzungsgebühr für Texte und Bilder, die von den Sendern als Begleitmaterial zur Verfügung gestellt werden.
Im Prozess vor dem Landgericht Köln geht es nun um die grundsätzliche Entscheidung, ob die bereitgestellten Bilder und Texte der Sender urheberrechtlich geschützt sind und demnach ein Anspruch auf eine Lizenzgebühr besteht. Basisinformationen, wie Titel der Sendung, Anfangszeiten oder Mitwirkende, sind von dem Rechtsstreit nicht betroffen. Sie können von den Verlagen weiterhin kostenlos verwendet werden. Nach einem Bericht des Branchenmagazins DWDL.de wird die Entscheidung wegen noch fehlender Unterlagen frühestens im April zu erwarten sein.
Siehe auch: Verlage erringen Teilsieg im EPG-Streit vom 12.01.2009
(al) 23.01.2009
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