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Am 23. Januar hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München angeordnet, den der Zeitung beigelegten "Völkischen Beobachter" und das Nazi-Propaganda Plakat "Der Reichstag in Flammen" zu beschlagnahmen. Das Gericht teilte mit, dass gegen den Herausgeber von ZEITUNSGZEUGEN von der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoßes gegen das Urheberechtsgesetz eingeleitet werde.
Justizministerin Beate Merk erklärte ihre Unterstützung für das Vorgehen der Strafverfolger: "Die Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda wird hier billigend in Kauf genommen. Die Beilagen sind aus dem Mantelteil der Zeitung leicht herausnehmbar. Sie liegen lose bei. Sie können aus dem Zusammenhang gerissen und von Neonazis missbraucht werden. Für eine geschichtliche, wissenschaftliche Auseinandersetzung ist eine solche Gestaltung nicht notwendig", so Merk. Die bayerische Justizministerin äußerte zudem deutliche Kritik an den Herausgebern des historischen Magazins aus dem Londoner Verlagshaus Albertas Limited: "Wer sich trotz eines ausdrücklichen Verbots der Bayerischen Staatsregierung zu einer derartigen Veröffentlichung entschließt zeigt, dass ihm die nötige Sensibilität im Umgang mit Geschichte und Recht fehlt. Diese ganz bewusste Provokation macht es unvermeidlich, in ein so hohes Gut wie die Pressefreiheit eingreifen zu müssen."
ZEITUNGSZEUGEN-Chefredakteurin Sandra Paweronschitz gibt sich versöhnlich. Die am Donnerstag erscheinende neue Ausgabe werde auf "verfängliches" Material verzichten, erklärte die Wiener Historikerin und Journalistin in einem Interview mit dem Nachrichtenportal Zoomer. "Wir haben die nächsten Ausgaben so konzipiert, dass wir unterschiedliche Themen abhaken ohne dafür den "Völkischen Beobachter" oder den "Angriff" zu verwenden. In der Zwischenzeit kann hoffentlich eine für beide Seiten tragbare Vereinbarung gefunden werden", so Paweronschitz.
Siehe auch: Historiker begehren gegen Verbot des Abdrucks von NS-Zeitungen auf vom 22.01.2009
(al) 27.01.2009
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