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DocInsider kassiert EV

Das Landgericht München I hat gegen das Arztbewertungsportal DocInsider.de eine einstweilige Verfügung (EV) erlassen. Dies teilte die Hubert Burda Media GmbH am Dienstag mit. Auslöser war das Gesundheitsportal jameda.de, an dem die FOCUS Magazin Verlag GmbH beteiligt ist. Der Merseburger DocInsider GmbH wird durch die EV untersagt, Zahlen für Arztbewertungen durch Patienten anzugeben, soweit darin Bewertungen einbezogen werden, die mit einer umstrittenen Klickfunktion gewonnen wurden. „Umstritten“ ist in diesem Fall die Bewertungsfunktion von DocInsider, die schon mit einem Klick erreichbar war. Jameda ist der Meinung, dass sich viele User vermutlich nicht darüber im Klaren waren, dass sie mit diesem einen Klick schon eine Arztbewertung abgaben. DocInsider bietet diese Funktion inzwischen nicht mehr an, möchte aber auf die so erzielten Bewertungen nicht verzichten.

„Wir gehen davon aus, dass mindestens 60.000 Bewertungen, die DocInsider für sich in Anspruch nimmt, auf dieser irreführenden Funktion basieren und dass der weitaus überwiegende Teil davon unbewusst oder irrtümlich abgegeben wurde. Uns geht es um einen fairen Konkurrenzkampf zwischen Bewertungsportalen, der nicht dadurch beeinträchtigt werden darf, dass sich ein Wettbewerber mit einer riesigen Zahl von Scheinbewertungen einen Vorsprung verschafft“, erläuterte Jameda-Geschäftsführer Markus Reif seine gerichtliche Intervention.


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(al) 28.01.2009



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