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„Wilde Kerle“ im Streit

Das Landgericht München I hat sich im Streit um die Urheberrechte an der bekannten Jugendbuchreihe „Die wilden Kerle“ für den Autor ausgesprochen. Der Zeichner Jan Birck hatte die Klage eingereicht. Er war mit dem Autor Joachim Masannek befreundet, als dieser ihn bat, für die Jugendfußballmannschaft, die er trainierte und die sich „Die wilden Kerle“ nannte, ein Logo zu entwerfen. Daraus entstand schließlich eine der erfolgreichsten deutschen Jugendbuchreihen und drei Filme. Doch nach Meinungsverschiedenheiten zwischen Birck und Masannek, machte Autor Masannek zwei weitere „Wilde Kerle“-Filme ohne seinen Illustrator. Dieser reichte Klage ein und verlangte Schadensersatz.

Die 21. Zivilkammer des LG München I gab nun dem Autor weitgehend Recht: Demnach darf der verklagte Autor zwar ohne Einwilligung des Klägers keine Neuauflage der Buchreihe „Die Wilden Fußball Kerle“ (Bände 1 bis 13) ohne die vom Kläger geschaffenen Illustrationen veröffentlichen. Unbenommen ist es dem Autor aber, die Buchreihe mit neuen Illustrationen fortzusetzen und zwar mit den bisherigen Charakteren Leon, Felix, Vanessa, Juli etc. Das Gericht war nämlich – anders als der Kläger – nicht der Ansicht, dass der Illustrator durch die Zeichnung der Figuren Leon, Felix & Co. bzw. der Zeichnung von Szenen mit diesen Figuren auch Miturheber der literarischen Charaktere oder der Buchreihe geworden sei. Schadensersatzansprüche des Klägers wegen der Verwendung eines neuen und ganz anders gestalteten Logos wies die Kammer ebenso ab wie Schadensersatzansprüche wegen der „Wilden Kerle“-Filme IV und V, die der Beklagte ohne den Kläger gemacht hatte. Begründung: Weder hatte der Kläger an diesen Filmen unmittelbar (etwa als Regisseur) noch mittelbar (etwa durch Verwendung seiner Zeichnungen) mitgewirkt.


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(al) 02.02.2009



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