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Haribo gewinnt im „Jogurt“-Streit

Im Markenrechtsstreit um die Bezeichnung „Yoghurt Gum“ konnte der Bonner Süßwaren-Hersteller Haribo GmbH & Co. KG einen Sieg verzeichnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat Ende Januar im Berufungsverfahren die Unterlassungsund Schadensersatzklage der Emmericher Katjes Fassin GmbH & Co. KG zurückgewiesen.

Der Streit der beiden Fruchtgummi-Spezialisten läuft schon seit 2004. Nun haben die Hamburger Richter klargestellt, dass die Bezeichnung „Yoghurt Gum“ rein beschreibend für eine bestimmte Art von Fruchtgummis sei und keine Zuordnung zu einem Hersteller erlaubt. Für Verbraucher sei sie nicht unterscheidungskräftig, so das Gericht. Auf den Verpackungen von Haribos „Jogi Bussi“ werde der Begriff auch nur als zusätzliche Ergänzung verwendet, so dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Dr. Ingo Jung, Kanzlei CBH-Rechtsanwälte Köln, trat für Haribo vor Gericht auf. Katjes Fassin wurde von Dr. Andrea Lensing-Kramer, Freshfi elds Bruckhaus Deringer Düsseldorf, vertreten. Das Hanseatische OLG hat eine Revision nicht zugelassen. Doch gegen die Nichtzulassung ist eine Beschwerde vor dem BGH möglich.


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(al) 13.02.2009



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