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Keine Bierwerbung mit Klinsmann

Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann hat sich vor dem Landgericht München I gegen die Fränkische Kaiser Bräu GmbH & Co. KG durchsetzen können. In dem Rechtsstreit ging es um einen unerlaubten Rundfunkspot der Brauerei. Der bayerische Liedermacher Fredl Fest hatte mit einem Wortspiel getextet, Kaiser Bräu sei „Frisch, sauber, rein, neudeutsch sagt man clean und genau woher meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann…“.

Klinsmann hatte dieser Werbung mit seinem Namen nicht zugestimmt. Das Gericht verbot den Spot sowie alle Arten von Werbung dieser Art mit dem Namen des FC Bayern-Trainers. Gegenstand des Streits waren lediglich Unterlassungsansprüche. Schadensersatzforderung wegen der Namensnutzung waren nicht gestellt worden.


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(al) 17.02.2009



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